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Streu- und Räumpflicht im Winter

Im Winter wird so mancher Weg durch Schnee und Eis für Fußgänger und Fahrradfahrer zur reinsten Rutschpartie – Unfälle bleiben da nicht aus! Doch wer ist eigentlich für schnee- und eisfreie Wege zuständig und wer haftet im Fall eines Personenschadens? Wir beantworten dir heute die wichtigsten Fragen rund um das Thema Streu- und Räumpflicht:

Wer muss der Streu- und Räumpflicht nachkommen?

Die Gemeinden sind im Grunde dazu verpflichtet öffentliche Gehwege zu räumen und zu streuen. Allerdings können die Gemeinden ihre Streu- und Räumpflicht auf die ansässigen Grundstückseigentümer übertragen.

Und dann kommst du ins Spiel: Als Grundstückseigentümer solltest du dich über die entsprechende Gemeindesatzung, in der die Regelung des Winterdiensts schriftlich fixiert ist, informieren. Die Satzung kannst du meistens online einsehen.

Hauseigentümer können ihre Pflicht an eine Reinigungsfirma oder die Mieter weitergeben. Aber aufgepasst: Die Pflichten der Reinigungsfirma oder des Mieters müssen in jedem Fall eindeutig formuliert sein, damit bei einem Unfall die Frage der Haftung geregelt ist.

Weiterhin gilt: Während eines Urlaubs oder einer Abwesenheit muss die Räum- und Streupflicht auf eine Vertretung, zum Beispiel einen Nachbarn, übertragen werden. Wer seine Pflicht vernachlässigt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen. Ganz schön teuer.

Was muss alles eis- und schneefrei sein?

Alle zum Grundstück gehörenden oder angrenzenden Gehwege müssen mindestens 1 bis 1,5 m breit von Eis und Schnee befreit sein. Neben Gehwegen müssen außerdem Fußgängerüberwege, öffentliche Parkplätze, Hauseingänge sowie private Parkplätze von Supermärkten und Restaurant geräumt und gestreut werden.

Die Räum- und Streupflicht besteht generell zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr.

Für eine permanente Eis-und Schnee-Räumung musst du allerdings nicht sorgen: Gehweg und Co. müssen nicht pausenlos und absolut Schneeflocken frei sein, eine Räumung und Streuung sollte in angemessenen Abständen erfolgen.