Auch Online ist nicht alles erlaubt

Auch Online ist nicht alles erlaubt

Durch die Anonymität im Internet ist die Hemmschwelle für Hasskommentare oder unwahre Kommentare deutlich höher, als wenn man sich gegenübersteht. Aber ab welchem Level drohen den Kommentaren, bzw. ihren Verfassern Konsequenzen? Und wie können Betroffene am besten gegen die Verfasser vorgehen?

 Websites dürfen Nutzerdaten nicht herausgeben

Die Verwalter einer Webseite müssen die Daten der Nutzer nicht zwingend herausgeben. Auch wenn sogenannte Fake-News oder die Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegen. So wurde beispielsweise die Herausgabe von Daten bei einem Fall der Verletzung des Persönlichkeitsrechts von einem Richter nicht gestattet. Nutzerdaten dürfen erst herausgegeben werden, wenn der Nutzer eine ausdrückliche Zustimmung abgibt oder eine gesetzliche Grundlage existiert. Für verletzende Kommentare gilt dies aber nicht.

Die beste Vorgehensweise gegen Kommentare

Trotz der Richtlinien zur Herausgabe der Nutzerdaten kannst du als Opfer etwas tun. Wirst du im Internet beleidigt, hast du die Möglichkeit eine Unterlassungsklage einzureichen, die den  Betreiber der Webseite dazu verpflichtet den Kommentar zu löschen. Willst du dir jedoch den Verfasser selbst vorknüpfen, musst du eine Strafanzeige erstatten. Diese wird dann weitergeleitet zur Staatsanwaltschaft, die überprüft ob der Kommentar einer Straftat entspricht. Ist dies der Fall, beginnt die Ermittlung gegen den Verfasser des Kommentars. Denn trotz der Anonymität kann ein Kommentar durch die IP-Adresse zurückverfolgt werden.

Ab wann entspricht ein Kommentar einer Straftat?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen du dich durch einen Kommentar strafbar machen kannst. Dies kann zum Beispiel das Behaupten einer falschen Tatsache sein: Wer beispielsweise einen Politiker durch einen Online-Kommentar als bestechlich bezeichnet, kann sich wegen Beleidigung strafbar machen. Die Schwierigkeit für Richter besteht darin, zwischen der Meinungsfreiheit des Verfassers und dem Persönlichkeitsrecht des Opfers abzuwägen. Grundsätzlich sind alle Kommentare strafbar, die beleidigend oder verleumdend sind. Dafür angesetzt sind Freiheitsstrafen von ein bis fünf Jahren, meist bleibt es aber nur bei einer Geldstrafe. Das jedoch entscheidet das Gericht.