mehr geld fuer eltern und kinder

Kindergeld

… gehört den Eltern

In Deutschland erhalten alle Familien mit Kindern einen so genannten Familien-Leistungsausgleich, zu dem auch die Zahlung von Kindergeld gehört. Das Kindergeld steht den Eltern – nicht den Kindern – zu.Weniger als tatsächliche Familienförderung dient es vorwiegend dem Ausgleich der finanziellen Aufwendungen, die durch die Besteuerung der Ausgaben zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes entstehen. Daher ist das Kindergeld auch im Einkommenssteuergesetz geregelt.
Kindergeld wird gezahlt für:

  • eigene Kinder,
  • Adoptiv- und Pflegekinder,
  • sowie Stiefkinder und Enkel, die im eigenen Haushalt mit leben.

Die Höhe des monatlichen Kindergeldes beträgt seit 2009:

  • für das 1. – 2. Kind  je 184 €
  • für das 3. Kind  190 €
  • für jedes weitere Kind je 215 €
Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Ist das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, erhält es bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres weiterhin Kindergeld. Übt es eine Schul- oder Berufsausbildung  oder ein Studium aus, so kann die Zahlung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen.Durch Übergangsregelung zur Änderung der Altersgrenzen (vom 27. auf 25. Lebensjahr), erhalten alle „Kinder“, die noch in der Ausbildung oder im Studium sind und im Antragsjahr  ihren 25., 26. oder 27. Geburtstag feiern, an dessen Vortag (Vollendung des Lebensjahres) letztmalig das Kindergeld.Mit der Volljährigkeit wechselt die Anspruchsberechtigung von den Eltern auf das Kind. Das Kindergeld wird ab diesem Zeitpunkt zu den eigenen Einkünften des Kindes gezählt.

Mit der Trennung der Eltern erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dem anderen Elternteil wird die Hälfte des Kindergeldes (82 €) auf den zu zahlenden (Bar-) Unterhalt angerechnet, d.h. die Beträge der Düsseldorfer Tabelle müssen bei Inanspruchnahme des Kindergeldes um 82 € gemindert werden.