2017 05 24 Rechte Supermarkt

Deine Rechte im Supermarkt

So ein Gang durch den Supermarkt hält schon die ein oder andere Verlockung bereit: Mal probieren, wie süß die Erdbeeren sind, eine Packung zur Kontrolle öffnen oder schon vor dem Kauf ein Stück Schokolade essen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

1. Ist das Probieren von Obst und Gemüse erlaubt?

Nein. Laut Gesetz darfst du nichts vor dem Kauf probieren. Rein rechtlich betrachtet begehst du damit nämlich einen Diebstahl, früher auch Mundraub genannt. Meistens sind die Supermärkte zwar sehr kulant, es kann aber auch Marktleiter geben, die darauf bestehen, dass du eine einzelne Erdbeere bezahlst.

2. Dürfen Verpackungen einfach geöffnet werden?

Jein. Das ist davon abhängig, um welche Ware es sich handelt. Wenn der Supermarkt das Produkt danach noch problemlos verkaufen kann, kannst du eine Verpackung öffnen. Das geht zum Beispiel bei Eierkartons, um zu schauen, ob alle Eier unversehrt sind oder wenn du am Shampoo riechen möchtest. Verschweißte Waren darfst du hingegen nicht öffnen, ebenso wenig wie Marmeladen- oder Honiggläser.

3. Ist das Verzehren der Ware vor dem Bezahlen verboten?

Ja. Auch wenn du mit Heißhunger einkaufen gehst und schon mal ein Stück Schokolade essen möchtest, ist das verboten. Denn die Sachen gehören dem Supermarkt, bis du sie an der Kasse bezahlst. Wenn dich aber doch einmal schlimmer Hunger oder Durst überkommt, solltest du dem Kassierer deutlich signalisieren, dass du die Ware auch bezahlst.

4. Musst du den runter gefallenen Joghurt bezahlen?

Nein. Wenn dir versehentlich etwas runter fällt, musst du es – abhängig vom Schadenswert– nicht bezahlen. Dennoch hast du die Pflicht,  dem Supermarkt zu melden, was heruntergefallen oder kaputt gegangen ist. Beschädigst du Ware fahrlässig, bist du verpflichtet, sie zu ersetzen.

5. Darfst du den Einkaufswagen vom Supermarkt ausleihen?

Nein. Sobald du mit dem Einkaufswagen vom Parkplatz fährst, begehst du einen Diebstahl. Wenn du große oder sperrige Sachen gekauft hast, kannst du den Supermarkt aber um Erlaubnis fragen, den Einkaufswagen kurz mitzunehmen. Denn trotz dem Euro gehört der Einkaufswagen weiterhin dem Supermarkt.