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Ist arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?

Die Situation kennst du bestimmt auch. Du fühlst dich hundeelend und hast dich bereits die vergangenen Tage mit einem grippalen Infekt zur Arbeit geschleppt. Der Arzt verordnet dir eine Woche Bettruhe und schreibt dich krank. Nach drei Tagen zu Hause fühlst du dich aber wieder top fit und spielst mit dem Gedanken den Rest der Woche trotz Krankschreibung wieder ins Büro zu gehen. Was du in einem solchen Fall beachten musst, erfährst du hier und jetzt.

Mit Krankschreibung arbeiten gehen? Ja oder nein?

Eine berechtigte Frage. Der größte Teil der arbeitenden Bevölkerung geht davon aus, dass man mit einer Krankschreibung nicht arbeiten gehen darf. Doch das ist nur ein Mythos und der Arzt gibt mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Vermutung ab, wie lange jemand krankgeschrieben sein sollte. Wenn bereits nach kurzer Zeit wieder Besserung in Sicht ist und du wieder arbeitsfähig bist, bist du sogar dazu verpflichtet wieder deinen Arbeitsplatz aufzusuchen.

Ist dein Chef dazu berechtigt dich im Krankheitsfall wieder nach Hause zu schicken?

Du fühlst dich schon viel besser und stampfst nach einer Woche Bettruhe wieder voller Tatendrang ins Büro. Das zeigt natürlich Einsatzbereitschaft, jedoch sieht dein Chef das ganz anders und ist der Meinung, dass die Grippe noch nicht auskuriert ist. Das Risiko gesunde Kollegen anzustecken und Fehler bei einer wichtigen Kostenkalkulation zu machen, ist einfach zu groß.
Dann ist dein Vorgesetzter auch durchaus berechtigt dich wieder nach Hause zu schicken und ist nicht dazu verpflichtet den vorzeitigen Arbeitswillen gut zu heißen. Oder angenommen du bist Lehrerin oder Krankenschwester. Da trägt dein Vorgesetzter die Verantwortung für Schüler und Patienten und muss dich in jedem Fall wieder nach Hause schicken.

Wie sieht das eigentlich aus mit dem Versicherungsschutz?

Grundsätzlich muss zwischen den verschiedenen Versicherungen unterschieden werden. Im Allgemeinen hat das frühzeitige Arbeiten auf den Schutz der Versicherung keine negativen Auswirkungen.

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es eigentlich genauso und sie beinhaltet auch den Arbeitsweg und das auch bei frühzeitigem Antreten. Ruf deinen Arbeitgeber aber besser morgens vor der Abfahrt noch einmal an, ob es in Ordnung ist, dass du schon wieder arbeiten kommst.

Du solltest bei der gesetzlichen Unfallversicherung genau darauf achten, ob du wieder in der Lage bist zu arbeiten und gegen keine Arbeitsschutzbestimmungen verstößt. Besonders wenn du an Maschinen arbeitest ist Vorsicht geboten. Wenn dir plötzlich schwindelig wird und es zu einem Unfall kommt, hast nicht nur du ein Problem mit der Unfallversicherung, sondern auch dein Arbeitgeber.

Wann muss das Krankengeld zurückgezahlt werden?

In den ersten sechs Wochen ist der Fall ganz klar. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet das volle Gehalt (trotz nicht geleisteter Arbeit) weiter zuzahlen. Nach den sechs Wochen des krankheitsbedingten Ausfall, bekommst du dann von der Krankenkasse das entsprechende Krankengeld. Wenn du doch wieder früher arbeiten gehst, nimmt alles wieder seinen normalen Lauf und du erhälst wie gewohnt dein Gehalt. Dabei gilt zu beachten, dass du deiner Krankenversicherung direkt eine Info gibst, wenn du wieder arbeiten gehst.

Wenn du krank bist solltest du dir auf jeden Fall die Zeit nehmen, die du brauchst, um wieder vollständig gesund zu werden. Es bringt dir, deinem Arbeitgeber und Kollegen nichts, wenn du noch nicht richtig fit bist und trotzdem auf der Arbeit erscheinst. Dein Wille ist dann zwar sehr lobenswert, aber kann durchaus negative Auswirkungen auf deine Gesundheit und die Qualität deiner Arbeit haben.