Gleichberechtigung von Frauen am Arbeitsplatz

Gleichberechtigung von Frauen am Arbeitsplatz – unerreichbares Ideal oder bereits Realität?

Sicherlich ist Deutschland ein Land, in dem Gleichberechtigung eine Rolle spielt. Wie in anderen europäischen Ländern auch hat die Emanzipationsbewegung der 1970er und 1980er Jahre hier eine wichtige Rolle gespielt.

In der Bundesrepublik bereiteten Frauen wie Alice Schwarzer den Weg dafür. Wenn du weiter überlegst, siehst du jedoch, dass es viele gute Ideen gibt – an der Umsetzung hapert es teilweise. Ist denn die Gleichberechtigung auch in unserer Berufswelt angekommen und gibt es Personen, die das verkörpern können?

Antidiskriminierungsgesetze

Zunächst gibt es in Deutschland einige wichtige Gesetze, die nicht nur für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sorgen. Im Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) und im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist festgeschrieben, dass keine Person aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden darf. Die Gleichberechtigung gilt auch für seine sexuelle Identität, also wenn jemand homo- oder transsexuell ist. Sie umfasst alle Rassen oder ethnischen Zugehörigkeiten, also Hautfarbe, Sprache oder Abstammung einer Person. Behinderte oder ältere Menschen dürfen ebenfalls nicht benachteiligt werden. Wenn du eine andere Weltanschauung oder Religion hast als die Masse der anderen, gilt das ebenso.

Konsequenzen für die Betriebe

Wie das Unternehmerportal der Softwarefirma Lexware erläutert, hat die Gesetzgebung in der Bundesrepublik sich positiv für die Gleichberechtigung entwickelt. Frauen, aber auch die anderen diskriminierten Gruppen, die oben genannt sind, müssen alle gleich behandelt werden. Das gilt bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Freiberuflern, Selbstständigen und anderen Betrieben ebenso wie bei großen Konzernen. Schon bei der Ausschreibung einer Position müssen Arbeitgeber auf die Gleichbehandlung achten; behinderte Bewerber werden bei gleicher Qualifikation heutzutage manchmal bevorzugt eingestellt. Bei der Arbeit selbst sind manchmal Teilzeitkräfte von Bonuszahlungen ausgeschlossen. Auch dies kann als Benachteiligung von Frauen verstanden werden, da diese häufig in Teilzeit arbeiten. Wenn Du als Frau befördert werden willst, musst Du die gleichen Möglichkeiten wie die männlichen Mitbewerber haben. Dasselbe gilt für Entgelte, Fort- oder Weiterbildungen, Urlaubsdauer, Arbeitszeiten oder andere Bedingungen Deines Jobs. Wird Dir gekündigt, weil Du schwanger wurdest, liegt ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vor. Dafür ist eine Entschädigung fällig. Wenn Du irgendwelche Formen von Diskriminierung erleidest, zum Beispiel

  • Schmierereien, die Dich persönlich oder Frauen insgesamt beleidigen,
  • sexuelle Belästigungen,
  • verbale Attacken, nicht nur von Kollegen, sondern auch von Kunden oder Lieferanten,

steht dir bei Vorsatz ein Schadensersatz zu. Es müssen Indizien für eine Benachteiligung vorgelegt werden. Letztendlich ist aber wichtig, dass es begründete Benachteiligungen gibt. Der Arbeitgeber muss dann (jederzeit) belegen, dass der Anlass für diese Benachteiligung aufgrund der Anforderungen angemessen ist. Der Zweck muss rechtmäßig sein und der Grund wesentlich und entscheidend für die Tätigkeit. Werden also an einem Theater Männer für eine Rolle gesucht, kannst Du als Frau dafür abgelehnt werden.

Beispiele von Frauen in Führungspositionen

Wenn du hoch hinaus willst, dann kannst Du Dir sagen: „Das haben andere auch schon geschafft! Warum soll mir das nicht gelingen?“ Ein Beispiel für eine Frau in einer Führungsposition ist die Chefin des Weltkonzerns PepsiCo. Sie heißt Indra K. Nooyi, ist gebürtige Inderin, studierte aber an der Yale University in den USA. Somit ist sie nicht nur in den Vereinigten Staaten bekannt, sondern auch in Indien für viele Frauen ein Vorbild. Doch auch in Deutschland gab und gibt es Beispiele. Als erste Frau in der Geschichte der Firma eroberte Barbara Kux eine Position im Vorstand von Siemens. Die an der französischen Elite-Uni Insead ausgebildete Schweizerin arbeitete jedoch zuvor auch schon für namhafte europäische Unternehmen wie etwa Philips oder Nestlé. Nach Firmenmitbegründer Jerry Yang rückte Carol Bartz auf den Chefsessel des Internetkonzerns Yahoo!. Da hatte sie sich bereits einen Namen im Silicon Valley in Kalifornien gemacht: Ohne viel Erfahrung hatte sie bei den Technikern von Sun Microsystems und danach bei den Softwaredesignern von Autodesk angeheuert. Bei Yahoo! gelang es ihr, den Umsatz zu verfünffachen und die Aktienkurse konsequent steigen zu lassen.