Au-pair

Au-pair

Eine weitere Form der Kinderbetreuung zu Hause ist die mehrmonatige Anstellung eines jungen Menschen, meist zwischen 18 und 25 Jahren, aus dem Ausland. Ein Au-pair unterstützt die Familie bei der Kinderbetreuung und übernimmt leichte Arbeiten im Haushalt.

Dies ist eine im Verhältnis günstige Betreuungsform, sie bietet hohe Flexibilität und interkulturelle Erfahrungen, bedarf aber einer intensiven Vorbereitung.

In Deutschland findet die Au-pair – Vermittlung fast ausschließlich über private Institutionen statt. Die offiziellen Vermittlungsagenturen verfügen über die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BfA) und unterstützen die Gasteltern bei den behördlichen Abläufen. Es ist ratsam, einen schriftlichen Vertrag mit dem Au-pair zu vereinbaren, da die Arbeitsbeziehung beiderseitige Rechte und Pflichten beinhaltet.

Eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden ist in Deutschland üblich, wobei dem Au- pair mindestens ein freier Tag sowie vier freie Abende pro Woche zustehen und die Arbeitszeit täglich nicht mehr als fünf Stunden betragen sollte. Wie in den allgemeinen Arbeitsverhältnissen geregelt, hat auch der Au-pair einen Anspruch auf bezahlten Urlaub von zwei Werktagen pro vollen Beschäftigungsmonat.

Das Taschengeld beträgt monatlich 260 €, welches dem Au-Pair auf ein eigens in Deutschland eröffnetes Konto überwiesen werden sollte, um die Betreuungskosten steuerlich geltend machen zu können.

Weiterhin solltet Ihr als Gasteltern:

  • ein eigenes abschließbares Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen,
  • für die Mahlzeiten sorgen,
  • eine Au-pair-Versicherung  (Unfall-, Kranken- und Haftpflicht-versicherung)  bei einem Aufenthalt ab drei Monaten abschließen,
  • die Möglichkeit für einen Sprachkurs bieten (Kosten dafür trägt der Au-pair selbst),
  • die Teilnahme am Familienleben für den Aufbau einer gegenseitig vertrauensvolle Beziehung gewähren.

Es ist nicht erlaubt, Personen deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland als Au-pair zu beschäftigen. Diese müssen als Babysitter angemeldet werden und sind sozialversicherungsmeldepflichtig.

Entsprechend dem Herkunftsland des Au-pair sind verschiedene Visa- Bestimmungen zu beachten.