Steuer - Identifikationsnummer
Neue Steuernummer für jeden!

Die neue "Steuer - ID" dient der eindeutigen Identifikation der gegenwärtigen oder zukünftigen Steuerpflichtigen. Sie ersetzt ersetzt die bisherige Steuernummer und gilt nur für die Einkommenssteuer.
Ziel ist es, bis 2011 nur noch mit „elektronischen Lohnsteuerkarten“ zu arbeiten. Alle anderen Steuerarten, z.B. KFZ-Steuer, Erbschaftssteuer, behalten die bisherige Steuernummer bei.
Ziel ist es, bis 2011 nur noch mit „elektronischen Lohnsteuerkarten“ zu arbeiten. Alle anderen Steuerarten, z.B. KFZ-Steuer, Erbschaftssteuer, behalten die bisherige Steuernummer bei.
Die elfstellige Zahlenkombination ist zufallsbedingt und lässt somit keine Rückschlüsse auf Lebensdaten und die innehabende Person zu. Diese neue Identifikationsnummer ist ab sofort bei allen Anträgen oder Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden anzugeben.
Umzug:
Sollten Sie nach Juli 2007 umgezogen sein, so brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Die zuständige Meldebehörde wird Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln und die gespeicherte Adresse Ihrer „Steuer- ID“ korrigieren. Diese wird Ihnen also automatisch korrigiert an die neue Adresse zugesandt.
Sollten Sie nach Juli 2007 umgezogen sein, so brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Die zuständige Meldebehörde wird Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln und die gespeicherte Adresse Ihrer „Steuer- ID“ korrigieren. Diese wird Ihnen also automatisch korrigiert an die neue Adresse zugesandt.
Verlust:
Haben Sie Ihr Mitteilungsschreiben verloren und wissen Ihre „Steuer – ID“ nicht mehr, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen. Nach der Identifikation Ihrer Person wird Ihnen dann Ihre „Steuer – ID“ nochmals schriftlich mitgeteilt. Eine telefonische Auskunft ist nicht erlaubt.
Haben Sie Ihr Mitteilungsschreiben verloren und wissen Ihre „Steuer – ID“ nicht mehr, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen. Nach der Identifikation Ihrer Person wird Ihnen dann Ihre „Steuer – ID“ nochmals schriftlich mitgeteilt. Eine telefonische Auskunft ist nicht erlaubt.
Haben Sie bis jetzt noch keine Steuer-ID erhalten, dann rufen Sie bitte Ihr Einwohnermeldeamt an, um etwaige Verluste oder Fehlleitungen im Computerdschungel aufzudecken.

