Krankenkassenbeitrag

Einheitliche Beiträge

Krankenkassenbeitrag
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zählt neben Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Deutschland.
 
Bereits zum 1. Januar 2009 wurde die Struktur der GKV grundlegend umgebaut. Die Beiträge wurden bundesweit auf einen einheitlichen Satz von 15,5 Prozent festgesetzt.
Im Zuge des zweiten Konjunkturpaketes wurde nun der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte von 15,5 auf 14,9 Prozent abgesenkt. Seit dem 1. Juli 2009 gilt nun der neue Beitragssatz.

Was heißt das konkret für unseren Geldbeutel?

Da die Beiträge zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber und Arbeitsnehmer hälftig getragen werden, ergibt sich Folgendes:
 
  • Einheitsbeitrag: 14,9%
  • davon Arbeitgeberanteil: 7% 
  • davon Arbeitnehmeranteil: 7%
  • zusätzlicher Beitragssatz Arbeitnehmer: 0,9 %
= 7,9% des monatlichen Bruttoeinkommens  
 
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld (z.B. für beschäftigte Altersrentner oder hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige):
 
  • Einheitsbeitrag: 14,3%
  • davon Arbeitgeberanteil: 6,7%
  • davon Arbeitnehmeranteil: 6,7% 
  • zusätzlicher Beitragssatz Arbeitnehmer: 0,9%
= 7,6% des monatlichen Bruttoeinkommens
 
Gegenüber den vormaligen Beitragssätzen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen um 0,3 Prozent entlastet.
Hallo Frau Tipp

Die gesetzlichen Krankenversicherer unterscheiden sich nun zwar nicht mehr hinsichtlich ihrer Beitragshöhe, wohl aber in ihrem Leistungsangebot.
Am besten, Sie checken Ihre Krankenversicherung direkt einmal und vergleichen mit anderen Anbietern. Vielleicht lohnt sich nun ein Wechsel zu einer vormals teureren Krankenkasse?!

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