Finanzkrise
Wo ist mein Geld sicher?
Seit nunmehr einem Jahr ist das Wort „Finanzkrise“ in aller Munde … und die Unsicherheit im Herzen.
Die große Angst vor der Pleite ist allgegenwärtig, doch wie Josef Ackermann (Chef der Deutschen Bank) den Teufelskreislauf treffend beschrieb: „Jede Bank geht pleite, wenn Kunden das Geld zurückwollen.“ Eben unter diesem Hintergrund warb auch Frau Merkel letztes Jahr bei den Bundesbürgern mit der Aussage „Ihr Geld ist sicher“ um Vertrauen.
So führte dies dazu, daß 2009 der gesetzliche Schutz der Bankeinlagen von Privatkunden auf maximal 50.000€ (bisher 20.000€) erhöht wurde. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es für Privatbanken, Sparkassen und Raifeisenkassen zusätzliche Einlagensicherungsfonds.
So führte dies dazu, daß 2009 der gesetzliche Schutz der Bankeinlagen von Privatkunden auf maximal 50.000€ (bisher 20.000€) erhöht wurde. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es für Privatbanken, Sparkassen und Raifeisenkassen zusätzliche Einlagensicherungsfonds.
Hier ein Überblick ...
... mit welcher Geldanlage Ihr Geld sicher, bedingt sicher oder risikoreich angelegt ist:Sicher
- Tagesgeldkonto
- Girokonto
- Sparbuch
- Sparbrief
- Festgeld
Diese so genannten Sichteinlagen sind pro Kunde zu 90% der Einlagen bis maximal 20.000€ über den deutschen Einlagensicherungsfond abgesichert. Die 10% Selbstbehalt sowie höhere Einlagen werden durch die Einlagensicherungsfonds der privaten Banken abgesichert. Ebenso die Einlagen bei Sparkasse und Raiffeisenkasse über deren Sicherungsfonds.
- Riesterrente
- Lebensversicherung
Die Anlagen der Altersvorsorge sind durch die Garantie des eingezahlten Kapitals gesetzlich abgesichert. Bei Riester-Verträgen umfasst dies auch die Zulagen.
Bedingt sicher
- Investmentfonds
- Aktien
Da Fondsanteile und Aktien als Sondervermögen gelten, bleibt der substantielle Wert der Anlage erhalten, das Risiko besteht hierbei im Kursverlust.
Risikoreich
- Zertifikate
- Unternehmensanleihen
Als Schuldverschreibungen fallen diese Anlagen bei einer Pleite in die gesamte Konkursmasse und die Inhaber der Anlagen können sich in die Reihe der Gläubiger einreihen.

